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Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Rotspießer in Anblick. Was tun Sie?

Baden-Württemberg

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  • Rotwild (alle Klassen) ist in Baden-Württemberg vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.
  • Der Rotspießer ist als männliches Stück nicht zum Abschuss verpflichtet. Seit 2026 gilt das Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete nur noch für weibliches Rotwild und Kälber (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW). Der Rotspießer ist ziehen zu lassen.
Baden-Württemberg

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