Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Rotspießer in Anblick. Was tun Sie?

Baden-Württemberg

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  • Im September hat alles Jagdzeit.
  • Da sich der Rotspießer außerhalb eines Rotwildgebietes befindet, muss er erlegt werden.

Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte mit Ausnahme der Kronenhirsche während der Jagdzeit abzuschießen. Der Abschuß ist von den unteren durch eine allgemeine Abschußgenehmigung im Abschußplan freizugeben. (§ 3 I RotWGebBV BW)
Baden-Württemberg

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