Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Rotspießer in Anblick. Was tun Sie?
Baden-Württemberg
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Rotwild (alle Klassen) ist in Baden-Württemberg vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.
Der Rotspießer ist als männliches Stücknicht zum Abschuss verpflichtet. Seit 2026 gilt das Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete nur noch für weibliches Rotwild und Kälber (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW). Der Rotspießer ist ziehen zu lassen.