Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in Oberösterreich?
Oberösterreich (Österreich)
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Mindestalter: 16 Jahre
Bis 18 Jahre: Jagd nur in Begleitung eines volljährigen Jagdkarteninhabers und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig
Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung in Oberösterreich, gleichwertige Prüfung in anderem Bundesland/Ausland oder Besitz einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
Keine Verweigerungsgründe: Keine waffenrechtlichen Verbote, körperliche/geistige Unfähigkeit, einschlägige Vorstrafen, natur- oder tierschutzrechtliche Verstöße, Entzug der Jagdkarte in anderem Bundesland
Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Mitgliedsbeitrag zum Oberösterreichischen Landesjagdverband und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag