Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis 18 Jahre: Jagd nur in Begleitung eines volljährigen Jagdkarteninhabers und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig
  • Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung in Oberösterreich, gleichwertige Prüfung in anderem Bundesland/Ausland oder einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
  • Keine Verweigerungsgründe: Keine waffenrechtlichen Verbote, körperliche/geistige Unfähigkeit, einschlägige Vorstrafen, natur- oder tierschutzrechtliche Verstöße, Entzug der Jagdkarte in anderem Bundesland
  • Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Mitgliedsbeitrag zum Oberösterreichischen Landesjagdverband und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag
Oberösterreich (Österreich)

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