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Sie haben in Bayern gelernt, dass Sie einen Marderhund bejagen dürfen. Nun sind Sie in Thüringen. Gilt das hier auch?

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Nicht unbedingt! Jagdbares Wild wird in den Landesjagdgesetzen geregelt. In manchen Bundesländern gelten abweichende Regelungen. Deshalb immer das Landesjagdgesetz beachten!

  • In diesem Fall gilt es auch, da der Marderhund ebenfalls in Thüringen dem Jagdrecht unterliegt

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