Das Jagdkataster ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle behördlich festgestellten Eigen- und Genossenschaftsjagdgebiete erfasst sind.
Zuständigkeit: In der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde (Wien: Magistrat); in Kärnten wird das Kataster von der Landesjägerschaft geführt.
Aktualisierung: Die Feststellung erfolgt zum Ende einer Jagdperiode oder bei maßgeblichen Flächenänderungen (in Tirol und Vorarlberg nur bei Änderungen).
Besonderheit: Oberösterreich nutzt ein modernes digitales Jagdkataster