Zuständigkeit: Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug
Voraussetzung: Grund zur Annahme, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte
Automatisches vorläufiges Waffenverbot bei Betretungs- und Annäherungsverbot
Sofortige Sicherstellung von Waffen, Munition und waffenrechtlichen Dokumenten (ausgenommen Jagdkarten)
Sofortige Aufhebung, wenn Voraussetzungen offensichtlich nicht gegeben sind
Maximale Dauer: 4 Wochen ab Ausspruch oder Sicherstellung