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Was wissen Sie zu einem vorläufigen Waffenverbot?

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Vorläufiges Waffenverbot:

  • Zuständigkeit: Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug
  • Voraussetzung: Grund zur Annahme, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte
  • Automatisches vorläufiges Waffenverbot bei Betretungs- und Annäherungsverbot
  • Sofortige Sicherstellung von Waffen, Munition und waffenrechtlichen Dokumenten (ausgenommen Jagdkarten)
  • Sofortige Aufhebung, wenn Voraussetzungen offensichtlich nicht gegeben sind
  • Maximale Dauer: 4 Wochen ab Ausspruch oder Sicherstellung

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