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Welche Mengenbegrenzungen
gelten
beim Kirren in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz
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Schwarzwild-Kirrstellen
: Maximal
2
für die ersten 150 ha, danach
1
pro weitere angefangene 150 ha.
Menge
: Höchstens
1 Liter
Kirrmittel je Stelle.
Rehwild
: Grundsätzlich untersagt; Ausnahmen nur für
Apfeltrester
mit behördlicher Genehmigung.
Rheinland-Pfalz
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