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Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz

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  • Schwarzwild-Kirrstellen: Maximal 2 für die ersten 150 ha, danach 1 pro weitere angefangene 150 ha.
  • Menge: Höchstens 1 Liter Kirrmittel je Stelle.
  • Rehwild: Grundsätzlich untersagt; Ausnahmen nur für Apfeltrester mit behördlicher Genehmigung.
Rheinland-Pfalz

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