Wer ist Mitglied einer Jagdgenossenschaft und gibt es eine Mindestfläche für die Mitgliedschaft?
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Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
Es besteht eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft, d.h. die Mitgliedschaft wird kraft Gesetzes erworben und ist verpflichtend.
Für die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gibt es keine Mindestfläche. Die Größe der Fläche des einzelnen Eigentümers spielt für die Mitgliedschaft keine Rolle.
Ausgenommen von der Mitgliedschaft sind lediglich Eigentümer von befriedeten Bezirken.