Wie reagieren Sie, wenn ein Landwirt Sie bittet, Krähenester auszuschießen, und wie können Sie ihn unterstützen?

Oberösterreich (Österreich)

Antwort anzeigen

Das Ausschießen von Krähenestern ist verboten. Die Bejagung von (01.07-28./29.02) und (01.08-28./29.02) ist nur während bestimmter Zeiträume und mit bestimmten Mitteln (z. B. nordische Krähenfalle) durch befugte erlaubt. Man kann Junggesellentrupps bejagen und rechtssicher über entnommene Stücke Meldung erstatten.

Oberösterreich (Österreich)

Frage anzeigen