Wie reagieren Sie, wenn ein Landwirt Sie bittet, Krähenester auszuschießen, und wie können Sie ihn unterstützen?
Oberösterreich (Österreich)
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Das Ausschießen von Krähenestern ist verboten. Die Bejagung von Rabenkrähen (01.07-28./29.02) und Elstern (01.08-28./29.02) ist nur während bestimmter Zeiträume und mit bestimmten Mitteln (z. B. nordische Krähenfalle) durch befugte Jäger erlaubt. Man kann Junggesellentrupps bejagen und rechtssicher über entnommene Stücke Meldung erstatten.