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Aus welchen rechtlichen Gründen darf ein lebend gefangener Waschbär nicht wieder in die Freiheit entlassen werden?

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Der Waschbär ist als invasive Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft.

  • Die EU-Invasiv-Verordnung verbietet das Freilassen oder Aussetzen solcher Arten.
  • Es bestehen verbindliche Managementvorgaben zur Bestandsreduzierung.
  • Das Verbot dient dem Schutz der heimischen Biodiversität.

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