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Wie sind Rechtsstellung und Mitgliedschaft für die Steiermärkische Landesjägerschaft geregelt?

Steiermark (Österreich)

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Rechtsstatus:

  • Einrichtung öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit
  • Sitz in Graz
  • Untersteht der Aufsicht der Landesregierung

Mitgliedschaft:

  • Pflichtmitgliedschaft für alle zur Jagdausübung berechtigten Personen außer Jagdgastkarteninhaber
  • Beginnt mit Ausfolgung der Jagdkarte und Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, erlischt 3 Monate nach Gültigkeitsablauf der Jagdkarte

Steiermark (Österreich)

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