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Wie sind Rechtsstellung und Mitgliedschaft für die Steiermärkische Landesjägerschaft geregelt?

Steiermark (Österreich)

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  • Rechtsstatus:
    • Einrichtung öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit
    • Sitz in Graz
    • Untersteht der Aufsicht der Landesregierung
  • Mitgliedschaft:
    • Pflichtmitgliedschaft für alle zur Jagdausübung berechtigten Personen außer Jagdgastkarteninhaber
    • Beginnt mit Ausfolgung der Jagdkarte und Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, erlischt 3 Monate nach Gültigkeitsablauf der Jagdkarte
Steiermark (Österreich)

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