Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Niederösterreich?
Niederösterreich (Österreich)
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Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
Jagdgesellschafter: Dürfen nicht vom Erwerb einer Jagdkarte ausgeschlossen sein
Mitgliederbegrenzung: Maximal 3 Mitglieder bis 300 Hektar (bei Rot-/Gamswild bis 450 Hektar); für weitere 100 Hektar (bei Rot-/Gamswild bis 150 Hektar) jeweils 1 zusätzliches Mitglied