Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Niederösterreich?

Niederösterreich (Österreich)

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  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter: Dürfen nicht vom einer Jagdkarte ausgeschlossen sein
  • Mitgliederbegrenzung: Maximal 3 Mitglieder bis 300 Hektar (bei Rot-/Gamswild bis 450 Hektar); für weitere 100 Hektar (bei Rot-/Gamswild bis 150 Hektar) jeweils 1 zusätzliches Mitglied
Niederösterreich (Österreich)

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