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Bedürfen Kirrungen im Burgenland einer Zustimmungspflicht?

Burgenland (Österreich)

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Ja, Kirrungen im Burgenland bedürfen bei einem Abstand von weniger als 200 m zu landwirtschaftlichen Flächen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.

Burgenland (Österreich)

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