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Können juristische Personen (z. B. Firmen oder Gemeinden) Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sein?

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  • Ja.
  • Alle Grundeigentümer, deren Grundflächen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind kraft Gesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
  • Die Mitgliedschaft umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen (z. B. Unternehmen, Kommunen oder Kirchen).

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