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Darf ein Jäger einen wegen Baumfällarbeiten gesperrten Weg befahren?

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Nein.

  • Absperrungen zur Abwehr von Lebensgefahr haben Vorrang vor dem jagdlichen Befahrungsrecht.
  • Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV Forst) sowie die Verkehrssicherungspflicht binden alle Waldnutzer.

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