Unter welchen Voraussetzungen können Jagdaufsichtsorgane in der Steiermark Gebrauch von ihren machen?

Steiermark (Österreich)

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Jagdaufsichtsorgane dürfen Gebrauch von ihren machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf das eigene Leben oder das Leben anderer Personen vorliegt.

Steiermark (Österreich)

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