Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in NRW?

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  • Landeswald: Alleineigentum des Landes.
  • Körperschaftswald: Alleineigentum von Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften.
  • Privatwald: von Privatpersonen, Unternehmen oder Religionsgemeinschaften.
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