Darf man während der gesetzlichen Schutzfrist (1. März bis 30. September) einzelne Zweige einer Hecke entfernen, um die Sicht von einer Jagdkanzel freizuhalten?
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Ja.
Das gesetzliche Verbot untersagt das Roden oder radikale Zurückschneiden ("auf den Stock setzen") von Hecken zum Schutz von Brutstätten.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses (wie das Freischneiden einer Sichtlinie) sind ganzjährig zulässig.