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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag im Saarland beachten?
Saarland
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Schriftform:
Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich erstellt werden
Pachtfähigkeit:
Pächter muss seit mindestens 3 Jahren einen
Jahresjagdschein
haben
Mindestpachtdauer:
5 – 10 Jahre
Mindestgrößen:
Eigenjagdbezirk
75 Hektar, gemeinschaftliche
Jagdbezirk
150 ha (davon mindestens 75 ha jagdlich nutzbar zusammenhängend)
Maximale Pachtfläche:
1.000 Hektar
Saarland
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