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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag im Saarland beachten?

Saarland

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  • Schriftform: Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich erstellt werden
  • Pachtfähigkeit: Pächter muss seit mindestens 3 Jahren einen Jahresjagdschein haben
  • Mindestpachtdauer:5 – 10 Jahre
  • Mindestgrößen: Eigenjagdbezirk 75 Hektar, gemeinschaftliche Jagdbezirk 150 ha (davon mindestens 75 ha jagdlich nutzbar zusammenhängend)
  • Maximale Pachtfläche: 1.000 Hektar
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