Im Saarland dürfen Wildkaninchen ganzjährig bejagt werden. Allerdings ist gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) die Bejagung der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere untersagt. Die Setz- und Brutzeit vieler heimischer Wildtiere beginnt im Saarland am 1. März und dauert bis zum 30. Juni. Daher ist während dieses Zeitraums besondere Vorsicht geboten, um den Schutz der Jungtiere zu gewährleisten.
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