Unter welchen Bedingungen kann der Erwerber eines Grundstücks den Jagdpachtvertrag nicht kündigen?
Antwort anzeigen
Der Erwerber eines Grundstücks kann den Jagdpachtvertrag nicht kündigen, da der Grundsatz "Kauf bricht nicht Pacht" gilt.
Der Erwerber bleibt an den bestehenden Pachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt.
Eine Ausnahme bildet die Teilversteigerung eines Jagdbezirks, bei der das Kündigungsrecht des Erwerbers ausgeschlossen ist.