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Unter welchen Bedingungen kann der Erwerber eines Grundstücks den Jagdpachtvertrag nicht kündigen?

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  • Der Erwerber eines Grundstücks kann den Jagdpachtvertrag nicht kündigen, da der Grundsatz 'Kauf bricht nicht Pacht' gilt
  • Der Erwerber bleibt an den bestehenden Pachtvertrag gebunden und wird Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk vorliegt

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