Unter welchen Bedingungen kann der Erwerber eines Grundstücks den Jagdpachtvertrag nicht kündigen?

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  • Der Erwerber eines Grundstücks kann den Jagdpachtvertrag nicht kündigen, da der Grundsatz "Kauf bricht nicht Pacht" gilt.
  • Der Erwerber bleibt an den bestehenden Pachtvertrag gebunden und wird Mitglied der , wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt.
  • Eine Ausnahme bildet die Teilversteigerung eines , bei der das Kündigungsrecht des Erwerbers ausgeschlossen ist.

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