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Was ist in der Bundesartenschutzverordnung geregelt?

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  • Zugriffsverbote: Fangen, Töten und Anlocken von geschützten Wirbeltierarten, die nicht unter das Jagd- oder Fischereirecht fallen, sind verboten
  • Kategorisierung:
    • Besonderer Schutz
    • Strenger Schutz (inkludiert neben Zugriffs- auch Störungsverbote)

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