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Was ist in der Bundesartenschutzverordnung geregelt?
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Zugriffsverbote
: Fangen, Töten oder Anlocken von geschützten Wirbeltierarten, die nicht unter das Jagd- oder Fischereirecht fallen, ist verboten.
Kategorisierung
:
Besonderer Schutz
Strenger Schutz
(inkludiert neben Zugriffs- auch Störungsverbote)
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