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Nennen Sie Aufgaben der Obersten Jagdbehörde in Bayern.

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  • Anerkennung von Fachinstituten: Zuständig für Fachinstitute gemäß Bundesjagdgesetz.
  • Genehmigung fremder Tierarten: Entscheidet über das Aussetzen oder Ansiedeln von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • Bestellung von Jagdberatern und Jagdbeiräten: Verantwortlich für den Einsatz von Beratern und Beiräten.
  • Aufsicht: Überwacht die höheren Jagdbehörden.
  • Gesetzgebung: Beteiligung an jagdrechtlichen Verfahren.
  • Förderentscheidung: Entscheidet über Förderungen aus der Jagdabgabe.
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