Wie ist das Töten einer Katze als rechtlich zu beurteilen?

Oberösterreich (Österreich)

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Töten von Haustieren ist nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten und nur Tierärzten erlaubt. Ausnahme: Wildernde Katze, die >300m vom nächsten Wohnhaus, durch oder Jagdschutzorgan, erlegt wird.

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