Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Berlin?

Berlin

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Waldbesitz in Berlin:

  • Staatswald: Eigentum des Bundes, eines Landes oder einer Anstalt/Stiftung des öffentlichen Rechts.
  • Körperschaftswald: Eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen öffentlichen Körperschaften.
  • Privatwald: , der weder Staats- noch Körperschaftswald ist.
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