Die Jagdzeit für Rebhühner in Hessen ist vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember festgelegt. Diese Regelung ist in § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Hessischen Jagdverordnung verankert. Da Jagdzeiten regelmäßig überprüft und angepasst werden können, empfiehlt es sich, vor der Jagdausübung die aktuellen Bestimmungen zu konsultieren.
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