Was muss ein Schütze in Brandenburg nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Brandenburg

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In Brandenburg ist kein gesetzlicher Schießnachweis für Bewegungsjagden erforderlich. Die Landesforsten fordern jedoch von Begehungsscheininhabern und Jagdgästen einen aktuellen Nachweis, der durch fünf Schüsse auf den laufenden und fünf Schüsse auf den stehenden oder im Schießkino erbracht werden kann und 14 Monate gültig ist.

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