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Sie erwischen eine Person, die Ihr Auto aufbricht. Statt die Polizei zu rufen, schießen Sie vom Haus aus auf sie.

Ist das Notwehr?

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Nein, das ist keine Notwehr!

Begründung:

  • Keine Notwehrlage: Ein Auto ist eine Sache, keine Person. Notwehr schützt nur Personen (sich selbst oder andere) vor rechtswidrigen Angriffen.
  • Keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben: Sie befinden sich im Haus in Sicherheit.

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