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Sie erwischen eine Person, die Ihr Auto aufbricht. Statt die Polizei zu rufen, schießen Sie vom Haus aus auf sie. Ist das Notwehr?

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Nein! Das ist Notwehrexzess. Ihr Auto ist kein höheres Rechtsgut als das Leben des Einbrechers. Der Schusswaffengebrauch wäre unverhältnismäßig.

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