Die Jagdzeiten für Stockenten in Bayern sind vom 1. September bis 15. Januar festgelegt. Diese Regelung basiert auf der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226) geändert wurde. In der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) sind keine abweichenden Regelungen für die Jagdzeiten von Stockenten enthalten, sodass die bundesrechtlichen Jagdzeiten in Bayern unverändert gelten.
Frage anzeigen