Wem gehört das erlegte Stück?
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Beim Kugelschuss gilt das Recht des 1. Schusses (wirksame Kugel). Beim Schrotschuss gilt das Recht des letzten wirksamen Schusses, vorausgesetzt das Wild war noch fortbewegungsfähig und nicht mehr im Schussbereich des früheren Schützen.
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