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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Sachsen beachten?
Sachsen
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Schriftform:
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen.
Pachtfähigkeit:
Volljährige Inhaber eines
Jahresjagdscheins
sind pachtfähig
ohne
vorausgehenden
Jahresjagdschein
.
Mindestpachtdauer:
Niederwildjagd mindestens 9 Jahre, Hochwildjagd mindestens 12 Jahre.
Mindestgröße:
Eigenjagdbezirk
75 Hektar,
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
mindestens 250 Hektar.
Maximale Pachtfläche:
Nicht mehr als 1.000 Hektar.
Sachsen
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