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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Sachsen beachten?

Sachsen

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  • Schriftform: Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen.
  • Pachtfähigkeit: Volljährige Inhaber eines Jahresjagdscheins sind pachtfähig ohne vorausgehenden Jahresjagdschein.
  • Mindestpachtdauer: Niederwildjagd mindestens 9 Jahre, Hochwildjagd mindestens 12 Jahre.
  • Mindestgröße: Eigenjagdbezirk 75 Hektar, Gemeinschaftlicher Jagdbezirk mindestens 250 Hektar.
  • Maximale Pachtfläche: Nicht mehr als 1.000 Hektar.
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