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Wie wird 'Heimtier' in § 4 TSchG definiert?

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Heimtiere sind Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden, soweit es sich um Haustiere oder domestizierte Tiere folgender Ordnungen handelt:

  • Fleischfresser
  • Nagetiere
  • Hasenartige
  • Papageienvögel
  • Finkenvögel
  • Taubenvögel
  • Klasse der Fische handelt

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