Wie ist das Verfahren zur Verpachtung eines Gemeinschaftsjagdgebietes in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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In Oberösterreich erfolgt die Verpachtung von Gemeinschaftsjagdgebieten durch den Gemeindejagdvorstand als Organ der durch:

  • Freien Übereinkommens (direkte Verhandlung) oder
  • Erneuerung eines bestehenden Jagdpachtvertrages (Verlängerung)
Oberösterreich (Österreich)

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