Die Jagd auf Wildkaninchen ist im Land Bremen ganzjährig erlaubt. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes in den Setz- und Brutzeiten die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Daher ist während dieser Zeiten besondere Rücksicht geboten, um den Schutz der Jungtiere sicherzustellen.
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