Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis 18 Jahre: Jagd nur in Begleitung eines volljährigen Jagdkarteninhabers und mit waffenrechtlicher Ausnahmegenehmigung
  • Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung in Kärnten oder gleichwertige Prüfung in einem anderen (Bundes-)Land
  • Verlässlichkeit: Keine Vorstrafen wegen Taten gegen das Leben, fremdes Vermögen, Suchtmittel-, Jagd-, Natur-, Tierschutz- oder Waffengesetz
  • Keine Verweigerungsgründe: Keine körperliche/geistige Unfähigkeit, kein Ausschluss aus Kärntner Jägerschaft, kein rechtskräftiges Waffenverbot
  • Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Jagdkartenabgabe, Mitgliedsbeitrag zur Kärntner Jägerschaft und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag
Kärnten (Österreich)

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