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Haftet der Jagdpächter für Schäden, die durch einen Wildunfall am Fahrzeug entstehen?

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Nein.

  • Der Jagdpächter übernimmt keine Haftung für Fahrzeugschäden.
  • Der Jäger hat im Gegenzug keinen Anspruch auf Schadensersatz für das getötete Wild gegenüber dem Fahrzeughalter.

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