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Erläutern Sie den Unterschied zwischen rechtfertigendem und entschuldigendem Notstand.

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Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Bewertung der Tat:

  • Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)
    • Die Tat ist rechtmäßig (nicht rechtswidrig).
    • Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.
  • Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)
    • Die Tat ist rechtswidrig, wird aber entschuldigt.
    • Die Gefahr muss sich auf Leib, Leben oder Freiheit (eigene oder nahestehende Personen) beziehen.

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