Unter welchen Bedingungen ist das Radfahren im Wald in Baden-Württemberg gestattet?
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Das Radfahren ist im Wald in Baden-Württemberg auf folgenden Flächen zulässig:
In der Regel ist es untersagt auf:
Achtung: Dies ist eine spezifische Regelung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Baden-Württemberg.
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