Wie sind die im Burgenland zusammengestellt?

Burgenland (Österreich)

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als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit folgenden Organen:

  • Jagdausschuss mit Bürgermeister (Vorsitzender) und 6 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Jagdgenossen gewählt werden, plus Ersatzmitglieder
  • Obmann und Stellvertretung, die aus Ausschussmitgliedern mit Stimmmehrheit gewählt werden
Burgenland (Österreich)

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