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Was versteht man unter dem Notvorstand einer Jagdgenossenschaft?

Brandenburg

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Wenn kein Vorstand besteht, übernimmt der hauptamtliche Bürgermeister oder Amtsdirektor die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.

Gehören Flächen verschiedener Gemeinden zum Jagdgebiet, ist der Vertreter der Gemeinde mit dem größten Flächenanteil zuständig.

Brandenburg

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