Einer von sechs Pächtern einer Gemeinschaftsjagd verstirbt. Was passiert mit der Pacht?

Antwort anzeigen

  • Der Pachtvertrag geht grundsätzlich auf die Erben über
  • Ist keiner der Erben pachtfähig, muss ein pachtfähiger Dritter ernannt werden, der die Recht und Pflichten des Pachtvertrages wahrnimmt
  • Der Pachtvertrag kann unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden
MerkePachtfähig ist, wer seit mindestens 3 Jahren einen besitzt!

Frage anzeigen