Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Oberösterreich statt?
Oberösterreich (Österreich)
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Antragsfrist: Ab der 8. Woche nach Bekanntwerden des Schadens (vorzeitige Beantragung bei Gefährdung der Schadensbeurteilung möglich)
Schlichterwahl: Parteien einigen sich auf einen Schlichter aus veröffentlichter Liste, bei fehlender Einigung erfolgt Zuweisung nach Verordnung
Verfahren: Schlichter wirkt auf Vergleich hin (max. 10 Wochen Dauer)
Bei Vergleich: Schriftlicher Vergleich = Exekutionstitel, Zahlung binnen 4 Wochen
Bei Scheitern: Ordentlicher Rechtsweg vor Zivilgerichten