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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Oberösterreich statt?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Antragsfrist: Ab der 8. Woche nach Bekanntwerden des Schadens (vorzeitige Beantragung bei Gefährdung der Schadensbeurteilung möglich)
  • Schlichterwahl: Parteien einigen sich auf einen Schlichter aus veröffentlichter Liste, bei fehlender Einigung erfolgt Zuweisung nach Verordnung
  • Verfahren: Schlichter wirkt auf Vergleich hin (max. 10 Wochen Dauer)
  • Bei Vergleich: Schriftlicher Vergleich = Exekutionstitel, Zahlung binnen 4 Wochen
  • Bei Scheitern: Ordentlicher Rechtsweg vor Zivilgerichten
Oberösterreich (Österreich)

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