Sie und ein Landwirt können sich in einem Schlichtungsverfahren über einen Wildschaden nicht einigen. Welches Gericht ist in der Steiermark zuständig?
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Nach einem gescheiterten Schlichtungsverfahren ist in der Steiermark der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten für Wildschadensersatzansprüche zuständig.
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