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Bedürfen Kirrungen in Niederösterreich einer Zustimmungspflicht?

Niederösterreich (Österreich)

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Ja, Kirrungen in Niederösterreich bedürfen einer Zustimmungspflicht:

  • Zustimmung des Grundeigentümers und des Jagdberechtigten (1. März – 31. Oktober)
  • Zustimmung des Nachbarreviers bei weniger als 100 m Abstand zur Jagdgebietsgrenze
Niederösterreich (Österreich)

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