Unterliegt der Marderhund in Schleswig-Holstein dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Ja, der Marderhund unterliegt in Schleswig-Holstein dem Jagdrecht und darf ganzjährig bejagt werden. Dabei sind die Bestimmungen des § 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes zu beachten, die den Ländern erlauben, Jagdzeiten abzukürzen oder aufzuheben.
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