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Wer entscheidet über die Verpachtung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks?

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  • Entscheidungsträger: Die Jagdgenossenschaft, bestehend aus der Gesamtheit der Grundeigentümer des Bezirks.
  • Verfahren: Die Entscheidung fällt im Rahmen der Genossenschaftsversammlung.
  • Mehrheitserfordernis: Es ist in der Regel eine doppelte Mehrheit nach Köpfen (Personen) und nach der vertretenen Grundfläche notwendig.

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