Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Rheinland-Pfalz pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Ja, das ist möglich, wenn der Jagdpachtvertrag schriftlich abgeschlossen wird und jeder Pächter einen gültigen Jahresjagdschein besitzt. Die gesamte Fläche darf für einen Pächter 1.000 ha nicht überschreiten, und die Jagdgenossenschaft muss zustimmen.
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