Unterliegt der Marderhund in Brandenburg dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Ja, der Marderhund unterliegt in Brandenburg dem Jagdrecht und darf ganzjährig bejagt werden. Dabei ist der Einsatz von Nachtsichttechnik erlaubt, außer während der Brut- und Aufzuchtzeiten.
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