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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Brandenburg beachten?
Brandenburg
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Schriftform erforderlich
: Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden
Pachtfähigkeit
: Pächter muss einen
Jahresjagdschein
haben, den er seit 3 Jahren besitzt
Mindestpachtdauer
: Mindestens 9 Jahre
Mindestgröße
:
Eigenjagdbezirk
150 Hektar,
gemeinschaftlicher Jagdbezirk
500 Hektar
Flächenbegrenzung
: Maximal 1.000 Hektar pro Pächter
Mitpächtergrenze
: In Brandenburg sind pro 250 Hektar maximal zwei Pächter zulässig, bei mehr Pächtern 75 Hektar je zusätzlichem Pächter.
Brandenburg
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