Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Brandenburg beachten?

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  • Schriftform erforderlich: Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen sein.
  • Pächterqualifikation: Pächter muss einen haben, den er seit drei Jahren besitzt.
  • Mindestpachtdauer: Mindestens 9 Jahre.
  • Mindestgröße: 150 Hektar, 500 Hektar
  • Flächenbegrenzung: Maximal 1.000 Hektar pro Pächter.
  • Mitpächtergrenze: In Brandenburg sind pro 250 Hektar maximal zwei Pächter zulässig, bei mehr Pächtern 75 Hektar je zusätzlichem Pächter.
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