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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Brandenburg beachten?
Brandenburg
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Schriftform erforderlich
: Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen sein.
Pächterqualifikation
: Pächter muss einen
Jahresjagdschein
haben, den er seit drei Jahren besitzt.
Mindestpachtdauer
: Mindestens 9 Jahre.
Mindestgröße
:
Eigenjagdbezirk
150 Hektar,
gemeinschaftlicher Jagdbezirk
500 Hektar
Flächenbegrenzung
: Maximal 1.000 Hektar pro Pächter.
Mitpächtergrenze
: In Brandenburg sind pro 250 Hektar maximal zwei Pächter zulässig, bei mehr Pächtern 75 Hektar je zusätzlichem Pächter.
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