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Wann liegt waffenrechtliche Verlässlichkeit vor?

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Verlässlichkeit liegt vor, wenn ein sachgemäßer Umgang mit Waffen voraussichtlich gewährleistet ist und keine Tatsachen eine missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung, unvorsichtigen Umgang oder unsorgfältige Verwahrung bzw. eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit befürchten lassen.

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