Unter welchen Voraussetzungen können Jagdschutzorgane im Burgenland Gebrauch von ihren machen?

Burgenland (Österreich)

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Jagdschutzorgane in Burgenland dürfen ihre gebrauchen bei:

  1. Rechtswidrigem Angriff auf Leib und Leben
  2. Bewaffnete Person beim verbotswidrigen Durchstreifen, wenn diese nach Aufforderung die nicht ablegt oder wieder aufnimmt

Burgenland (Österreich)

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